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SWK 17, 10. Juni 2002, Seite 41

Erfreuliches Urteil des OGH zur unlauteren Branchenverzeichniswerbung

Ein weiterer Etappensieg im Kampf gegen unseriöse Werbemethoden

Günther Feuchtinger

In einer unlängst ergangenen Entscheidung vom (4 Ob 1/02d) beurteilte der OGH in einem vom Schutzverband gegen unlauteren Wettbewerb angestrengten Gerichtsverfahren Angebote für ein Branchenverzeichnis, welche sich als kostenlose Korrekturabzüge „tarnten", als wettbewerbswidrig. Denn der Offertcharakter dieser Aussendung ging erst bei genauem Durchlesen des Schriftstückes hervor. Außerdem wurde es dem Branchenverzeichnisunternehmen verboten, von den Personen, die irrtümlich das - als solches schwer erkennbare - Anbot unterfertigten, Geldbeträge einzufordern. Obwohl die beiden Unterinstanzen die Klage des Schutzverbandes abwiesen, entschied der OGH bei diesem - als Grenzfall zu beurteilenden Sachverhalt - erfreulicherweise zu Gunsten der Irregeführten. Dieses Urteil wird es hoffentlich in Zukunft den schwarzen Schafen der Branchenverzeichnisunternehmer erschweren, sich auf unredliche Art Gelder zu erschleichen.

1. Die Ausgangslage

Aus seiner langjährigen praktischen Erfahrung bei der Beratung von Unternehmern der gewerblichen Wirtschaft ist dem Autor folgende unseriöse Vorgangsweise einiger Branchenbuchunternehmer aus sicher hunderten von Beratungsgesprächen sattsam bekannt: In Werbe...

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