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SWK 17, 10. Juni 2002, Seite 506

Keine Bestätigung der örtlichen Zuständigkeit in Bescheidform

SachverhaltDer als Lehrer und Sachverständige tätige, in Y wohnhafte und beim Finanzamt Y erfasste Bw. erachtet seit Jahren ob der Innehabung einer Wohnung in X das Finanzamt X als örtlich zuständige Abgabenbehörde. In Negierung einer Mitteilung des Finanzamtes X, dass bereits in mehreren Verfahren die örtliche Zuständigkeit des Finanzamtes Y festgestellt worden sei, stellte der Bw. einen Antrag auf bescheidmäßige Bestätigung der örtlichen Zuständigkeit des Finanzamtes X.

Mit Bescheid des Finanzamtes X wurde der Antrag des Bw. als unzulässig zurückgewiesen und begründend ausgeführt, dass das vom Bw. eingebrachte Anbringen in § 92 BAO nicht vorgesehen sei und demzufolge kein Rechtsanspruch auf bescheidmäßige Erledigung bestehe. Dies deshalb, weil die Nichtbeachtung der in den §§ 53 bis 73 BAO determinierten Bestimmungen betreffend die örtliche Zuständigkeit im Rechtsmittelzug gegen die vom Finanzamt Y erlassenen Abgabenbescheide relevierbar sei.

In der gegen den Zurückweisungsbescheid erhobenen Berufung wurde begründend ausgeführt, dass auf Grund der gemeldeten Wohn- und Firmensitzverlegung nach X das dortige Finanzamt im Rahmen der amtswegigen Ermittlungspflicht zu einer inhaltlichen Auseinander...

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