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Anlagenerrichtungen im internationalen Steuerrecht
Das Leistungsspektrum des internationalen Anlagenbaus führt zu komplexen grenzüberschreitenden Sachverhalten. Im internationalen Steuerrecht muss der Sachverhalt in die Tatbestände des jeweils nationalen Steuerrechts und der Doppelbesteuerungsabkommen eingeordnet werden. Zentrale Bedeutung im DBA-Recht haben die Begriffe der Betriebsstätte, die Verteilungsnorm für Unternehmensgewinne, jene für Lizenzgebühren und der Methodenartikel. Leider werden die Bestimmungen der bilateralen DBA von den Vertragsstaaten nicht immer gleich ausgelegt, was zu Doppelbesteuerung führen kann. In einem Beitrag von Dr. Stefan Bendlinger, Regierungsdirektor Harald Kuckhoff und Dkfm. Meinhard Remberg in der Juni-Ausgabe der SWI wird gezeigt, wie die von international tätigen Anlagenerrichtern verwirklichten Sachverhalte auf Basis international anerkannter Grundsätze und der höchstgerichtlichen Judikatur und Verwaltungspraxis in Österreich und Deutschland in die Tatbestände des internationalen Steuerrechts einzuordnen sind.