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Berufungssenate der FLDs sind keine Gerichte
Mit Urteil vom , Rs. C-516/99, hat der EuGH entschieden, dass ein Berufungssenat kein Gericht im Sinne des Artikels 234 EG darstellt. Der Gerichtshof sei daher für die Beantwortung der vom Berufungssenat V vorgelegten Fragen zur Diskriminierung von Auslandsdividenden nicht zuständig. Vollständiger Urteilstext unter http://europa.eu.int/cj/de/jurisp/index.htm