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Zu den Aufklärungspflichten der Bank beim FX-Kredit
§§ 983, 1293, 1295, 1299, 1304, 1489 ABGB
Bei Kreditvergaben an Verbraucher treffen die Banken Aufklärungspflichten, deren Umfang von der Art des jeweiligen Rechtsgeschäfts abhängt; maßgebend ist, ob für die Bank erkennbar ist, dass der Kunde Aufklärung braucht. Die konkrete Ausgestaltung der Beratung ergibt sich im Einzelfall in Abhängigkeit vom Kunden, insb von dessen Professionalität, sowie vom ins Auge gefassten Finanzprodukt. Gegenüber einem Rechtsanwalt, der einen Fremdwährungskredit aufnimmt, bestehen nur geringfügige Aufklärungspflichten.
Aus den Entscheidungsgründen:
Der Erstbeklagte ist seit eingetragener RA. Im Jahr 1996 nahm er ein Bauspardarlehen auf. In den Jahren 1998/1999 benötigte er zum Weiterbauen seines Hauses weiteres Geld. Der damalige Filialdirektor der Rechtsvorgängerin der Klägerin empfahl ihm wegen der gegenüber einem Bauspardarlehen niedrigeren Verzinsung einen CHF-Kredit. Die Kreditsumme sollte bei Endfälligkeit zurückbezahlt werden, die Kreditrückzahlung über eine gleichzeitig abzuschließende Lebensversicherung erfolgen. Festgelegt wurde eine Kreditsumme von ATS 2 Mio, eine Laufzeit von 20 Jahren und eine Verzinsung von damals 1,25%. Über d...