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ÖBA 6, Juni 2016, Seite 448

Zur Auswirkung eines Sanierungs- oder Zahlungsplans nach dem IRÄG auf Absonderungsrechte

Heinz Dieter Hämmerle

§§ 466, 469 AGB; §§ 11, 48, 58, 120, 132, 149, 194 IO

Ansprüche von Absonderungsgläubigern werden durch Eröffnung eines Insolvenzverfahrens und Zustandekommen eines Sanierungs- oder Zahlungsplans nichtS. 449 berührt. Wird ein Sanierungs- oder Zahlungsplan bestätigt, so sind die gesicherten Forderungen der Absonderungsgläubiger insgesamt jedoch mit dem (Verkehrs-)Wert der Sache begrenzt, an der Absonderungsrechte bestehen. Absonderungsgläubiger müssen das Absonderungsgut daher freigeben, wenn die gesicherten Forderungen in diesem Umfang beglichen werden. Anschließend kann der Schuldner die Löschung von Pfandrechten verlangen. Zuvor kann er einer Hypothekarklage des Absonderungsgläubigers allerdings nicht mit Berufung auf § 149 Abs 1 S 2 IO entgegentreten.

Aus den Entscheidungsgründen:

Die beiden Beklagten sowie eine dritte, am Verfahren nicht beteiligte Käuferin, erwarben am eine Liegenschaft in S, an der sie mit jeweils einem Drittel Miteigentümer sind. Zur Finanzierung des Kaufpreises nahmen die Beklagten gemeinsam einen Kredit bei der W AG auf. Auch die dritte Käuferin nahm dort einen Kredit auf. Zur Besicherung der beiden Kredite willigten alle drei Liegenschaftseigentümer in die Einve...

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