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ÖBA 6, Juni 2016, Seite 407

Änderung des BörseG 1989 (Begleitbestimmungen zur MAR)

Am veröffentlichte der österreichische Gesetzgeber einen Gesetzesentwurf zur Änderung des Börsengesetzes 1989 (BörseG 1989). Damit sollen die Richtlinie über strafrechtliche Sanktionen bei Marktmissbrauch (RL 2014/57/EU, „criminal sanctions for market abuse directive“, CSMAD), die Verordnung über Marktmissbrauch (VO 2014/596/EU, „market abuse regulation“, MAR) und die Durchführungsrichtlinie der Kommission zur Verordnung hinsichtlich der Meldung tatsächlicher oder möglicher Verstöße gegen die MAR (RL 2015/2392/EU) in nationales Recht umgesetzt werden.

Die 2014 erlassene MAR löst die bisher geltende Marktmissbrauchsrichtlinie (MAD) ab. Die MAR tritt am in Kraft und ist ab diesem Zeitpunkt EU-weit unmittelbar anwendbar. Im Rahmen der Sanktionsmaßnahmen nahm der europäische Gesetzgeber von einer Vollharmonisierung Abstand. Die MAR normiert Mindestvorgaben für Bußgelder und andere verwaltungsrechtliche Sanktionen, die national zu konkretisieren sind.

Mit dem Gesetzeserlass soll die Sicherheit auf den Finanzmärkten durch die Einführung eines neuen Strafenregimes bei Marktmissbrauchsverstößen verstärkt werden. Die Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) ist die zuständige Behö...

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