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ÖBA 3, März 2019, Seite 217

Nachrangdarlehen als prospektpflichtige Veranlagungen

Alexander Russ

§§ 1, 3 KMG

Die Unternehmensfinanzierung über qualifizierte Nachrangdarlehen mit vierjähriger Laufzeit ist als Angebot von Veranlagungen iSv § 1 Abs 1 Z 3 KMG zu qualifizieren, das bei Öffentlichkeit grundsätzlich der Prospektpflicht unterliegt.

Aus der Begründung:

Das bekl Unternehmen handelt mit Photovoltaik-Produkten und nutzt zur direkten Unternehmensfinanzierung qualifizierte Nachrangdarlehen. Es hat zu diesen keinen Kapitalmarktprospekt aufgelegt.

Je nach Laufzeit werden dem DG vorgegebene Zinssätze in Aussicht gestellt, die am Ende der Vertragslaufzeit mit dem Kapital zur Rückzahlung fällig sind. In den Verträgen ist weiters festgehalten, dass die Laufzeit unbefristet ist, jedoch mindestens fünf Jahre beträgt, und der DG nach Ablauf von vier Jahren das Recht zur ordentlichen Kündigung hat.

Die Bekl stellt den Kontakt zu potentiellen DG durch ihre Angestellten und freien Dienstnehmer sowie durch externe Finanzdienstleister her. Die Vertriebsmitarbeiter der Bekl sind tw als selbstständige Vermögensberater tätig und präsentieren manchmal auch ihren Vermögensberatungskunden Nachrangdarlehen der Bekl. Wenn die Bekl auf Messen Photovoltaik-Anlagen präsentiert, erz...

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