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SWK 34, 1. Dezember 2002, Seite R 85

Verwaltungsübertretung

Wurde für Urlaubsentschädigungen und Urlaubsabfindungen zu Unrecht die Kommunalsteuerbefreiung in Anspruch genommen, liegt eine Verwaltungsübertretung vor. Der (handelsrechtliche) Geschäftsführer kann sich weder auf einen Rechtsirrtum noch auf eine veröffentlichte (gegenteilige) Meinung des Bundesministeriums für Finanzen berufen. - (§ 5 Abs. 1 VStG)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), UNIV.-PROF. DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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