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SWK 34, 1. Dezember 2002, Seite 85

Kapitalertragsteuer

Bei Einkünften im Sinne des § 21 Abs. 2 KStG ist die Kapitalertragsteuer abzuführen und kann trotz fehlender (unbeschränkter) Steuerpflicht nicht im Veranlagungsweg erstattet werden. - (§ 24 KStG 1988), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), UNIV.-PROF. DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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