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SWK 34, 1. Dezember 2002, Seite 147

Betriebswirtschaftliche Überlegungen zur befristeten Investitionsprämie für die Jahre 2002 und 2003

Sollen begünstigte Investitionen noch 2002 realisiert werden?

Erich Pummerer

Am 4. Oktober wurde die neue Regelung zur befristeten Investitionsprämie im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Diese Maßnahme soll zur Belebung der Konjunktur durch das Vorziehen von Investitionen dienen. In diesem Beitrag wird untersucht, welche Determinanten die Entscheidung über das Vorziehen einer Investition beeinflussen können.

Die Ausgestaltung der Regelung, dass nur der Investitionszuwachs im Vergleich zum Durchschnitt der letzten drei Jahre gefördert wird, bewirkt beim Vorziehen der Investitionen in das Jahr 2002 den negativen Effekt, dass sich dadurch im Jahr 2003 die Bemessungsgrundlage der Investitionszuwachsprämie vermindert. Die folgenden Überlegungen sollen eine Entscheidungshilfe für das Vorziehen von bereits geplanten Investitionen in das Jahr 2002 bieten.

1. Ausgestaltung der Regelung gem. § 108 e EStG

Für die Inanspruchnahme der Investitionsprämie eignen sich ungebrauchte körperliche Wirtschaftsgüter des abnutzbaren Anlagevermögens. Begünstigt ist jedoch nur die Differenz zwischen der Summe der Anschaffungs- und Herstellungskosten der letzten drei Wirtschaftsjahre vor dem bzw. und dem höheren Investitionsvolumen des jeweiligen Wirtschaftsjahres, für das die Investitionsprämie ...

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