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SWK 34, 1. Dezember 2002, Seite S 845

Steuersparcheckliste 2002

Wieder nach dem Motto: Am 32. Dezember ist es zu spät!

Thomas Keppert

Das Jahr 2002 war von einer schier unglaublichen Aktivität des Steuergesetzgebers geprägt, die nur durch die vorzeitige Auflösung des Parlaments in gerade noch erträglichen Grenzen gehalten wurde. Der Strafrechtsexperte Univ.-Prof. Dr. Burgstaller hat sich in einem Vortrag in der Wiener Juristischen Gesellschaft über die Grundtendenzen in der Entwicklung des Strafrechts über den unbefriedigenden Zustand durch die permanente Reform des Strafrechts beklagt. Dabei wies er darauf hin, dass das Strafgesetzbuch seit seinem In-Kraft-Treten mit bis Ende 2000 zwanzig Mal geändert wurde (somit nicht einmal eine Novelle pro Jahr). In mir als Zuhörer kam ob solch paradiesischer Zustände der Neid hoch. Wie gut geht es den Strafjuristen! Das EStG 1988 wurde seit seinem In-Kraft-Treten bis heute nicht weniger als 67 (!) Mal abgeändert. Im Durchschnitt entspricht dies nahezu 5 jährlichen Abänderungen in der bisherigen 14-jährigen Geltungsdauer des Gesetzes. Und im Jahr 2002 wurde trotz verkürzter Legislaturperiode der bisherige Rekord von 8 Gesetzesänderungen (inkl. einer Änderung durch den VfGH) erreicht! Dabei gab es noch zwei weitere Steuergesetznovellen, die ausnahmsweise keine Änderung des EStG beinhalteten (Abgaben-Re...

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