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Arbeitnehmerveranlagung ist ab 2003 über Internet möglich
FINANZOnline, das elektronische Datenübertragungsverfahren der Finanzverwaltung, das die Online-Abfrage, die Online-Änderung und die Online-Übermittlung von Daten ermöglicht, war bisher auf die geschlossene Benutzergruppe berufsmäßiger Parteienvertreter (z. B. Wirtschaftstreuhänder) begrenzt. Ab dem Jahr 2003 erfolgt die Öffnung von FINANZOnline für alle Bürger und Unternehmer. Dadurch wird es erstmals möglich sein, die Arbeitnehmerveranlagung (L1) für 2002 über das Internet einzureichen. Neben der Abgabe der Erklärung kann - wenn gewünscht - auch die Zustellung des Bescheides elektronisch erfolgen. Mehr dazu auf der Homepage des BMF unter http://www.bmf.gv.at/egov/itprj/fonline/_start.htm.