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SWK 10, 1. April 2002, Seite R 22

Entschädigungen

Entschädigungen im Sinne der Bestimmmung des § 32 Z 1 EStG 1988 sind Beträge zur Beseitigung einer bereits eingetretenen oder zur Verhinderung einer sonst drohenden Vermögensminderung. Auf Initiative eines Berechtigten herbeigeführte Entschädigungen sind aber keine Entschädigungen im Sinne des § 32 Z 1 EStG 1988. - (§ 37 Abs. 2 EStG 1988), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), UNIV.-PROF. DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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