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ÖBA 3, März 2019, Seite 175

Leitlinien für Ersatzbestimmungen in Neuverträgen für auf Euro lautende Cash-Produkte

Eine von der Europäischen Zentralbank, der belgischen Finanzaufsichtsbehörde, der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) und der Europäischen Kommission gegründete Arbeitsgruppe zu risikofreien Zinssätzen für das Euro-Währungsgebiet hat Leitlinien mit Vorschlägen zur Vertragsgestaltung in Neuverträgen für liquide Produkte veröffentlicht. Hintergrund ist eine mögliche Ablösung der derzeit nicht den Anforderungen der Benchmark-Verordnung (Benchmarks Regulation, BMR) entsprechenden Referenzwerte EURIBOR und EONIA.

Mit den vorliegenden Leitlinien werden unverbindliche Empfehlungen für die Vorbereitung der Umstellung durch die Marktteilnehmer gegeben, um den Aufwand für die geplante Einführung von ESTER als alternativen risikofreien Euro-Zinssatz zu reduzieren. Die Ersatzbedingungen, die in Neuverträge für auf EURIBOR oder EONIA referenzierende Produkte aufgenommen werden sollen, sind konsistent zu den von der International Swaps and Derivatives Association (ISDA) entwickelten Ansätzen für Derivate. Die Empfehlungen umfassen die folgenden Punkte:

1.

Definition von permanenten Beendigungs-Auslöseereignissen

Das zu einer Beendigung der Verwendung von EURIBOR bzw. EONIA für di...

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