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Leitlinien für Ersatzbestimmungen in Neuverträgen für auf Euro lautende Cash-Produkte
Eine von der Europäischen Zentralbank, der belgischen Finanzaufsichtsbehörde, der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) und der Europäischen Kommission gegründete Arbeitsgruppe zu risikofreien Zinssätzen für das Euro-Währungsgebiet hat Leitlinien mit Vorschlägen zur Vertragsgestaltung in Neuverträgen für liquide Produkte veröffentlicht. Hintergrund ist eine mögliche Ablösung der derzeit nicht den Anforderungen der Benchmark-Verordnung (Benchmarks Regulation, BMR) entsprechenden Referenzwerte EURIBOR und EONIA.
Mit den vorliegenden Leitlinien werden unverbindliche Empfehlungen für die Vorbereitung der Umstellung durch die Marktteilnehmer gegeben, um den Aufwand für die geplante Einführung von ESTER als alternativen risikofreien Euro-Zinssatz zu reduzieren. Die Ersatzbedingungen, die in Neuverträge für auf EURIBOR oder EONIA referenzierende Produkte aufgenommen werden sollen, sind konsistent zu den von der International Swaps and Derivatives Association (ISDA) entwickelten Ansätzen für Derivate. Die Empfehlungen umfassen die folgenden Punkte:
Definition von permanenten Beendigungs-Auslöseereignissen
Das zu einer Beendigung der Verwendung von EURIBOR bzw. EONIA für die vorhandene Vertragsbeziehung führende Ereignis soll die öffentliche Bekanntmachung (i) des verantwortlichen Benchmark Administrators EMMI (European Money Market Institute), dass die Veröffentlichung von EURIBOR bzw. EONIA beendet ist oder dauerhafte BMR-Konformität nicht sichergestellt werden kann, sowie (ii) der Financial Services and Markets Authority (FSMA), dass die Bereitstellung von EURIBOR oder EONIA permanent oder auf unbestimmte Zeit eingestellt wird, beinhalten.
Aufnahme von ESTER als Ersatzzins
Sofern angemessen und umsetzbar, sollen Marktteilnehmer ESTER als primären Ersatzzins festlegen. Da ESTER noch nicht in Kraft getreten ist, können Marktteilnehmer alternative auf ESTER referenzierende Ersatzbestimmungen in Verträgen für Cash-Produkte, die sich derzeit auf EONIA beziehen, aufnehmen.
Berücksichtigung eines Adjustment-Spreads zum Ausgleich von Wertunterschieden
Aufgrund der unterschiedlichen Berechnungsmethode von ESTER und EURIBOR bzw. EONIA können sich Wertunterschiede ergeben. Um Wertverschiebungen in Folge der Einführung des Ersatzzinses sowie das Manipulationsrisiko zu verringern, soll ein Anpassungs-Spread in den Ersatzzins integriert werden.
Flexibilität, um künftige Anpassungen zu erleichtern
Marktteilnehmer können Klauseln in Neuverträgen für Cash-Produkte einführen, die Vertragsergänzungen oder Änderungen in Bezug auf den Referenzzinssatz erleichtern. Eine Möglichkeit bietet gegebenenfalls eine Vertragsbestimmung, wonach künftige Änderungen in Bezug auf einen Ersatzzins keiner weiteren Zustimmung bedürfen.
Konsistenz unter Finanzprodukten
Ersatzbestimmungen sollen konsistent zwischen Assetklassen und/oder Produktarten sein. Dies gilt insbesondere für zusammenhängende Kontrakte, wie z.B. Derivate oder Cash-Produkte. Marktteilnehmer sind ferner dazu angehalten, für ihre Produkte maßgeschneiderte Ersatzbestimmungen zu entwickeln.