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SWK 2, 10. Jänner 2002, Seite 8

Finanzstrafverfahren: Teilwertersatz

Werden ein Luftfahrzeug der Marke „Piper-Seneca" im Wert von 169.500 USD sowie Einbauteile im Wert von 60.061 USD bei der Einfuhr vorsätzlich unrichtig mit einem Gesamtkaufpreis von 105.000 USD erklärt, sind die verhängte Geldstrafe von 130.000 S und der ausgesprochene Teilwertersatz von 650.000 S als angemessen zu beurteilen. - (§ 19 Abs. 1 lit. c FinStrG), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), UNIV.-PROF. DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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