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SWK 2, 10. Jänner 2002, Seite 5

Abgabenschulden: Löschung

Bringt ein Abgabepflichtiger 1 Mio. S von Thailand nach Österreich, spricht dies für eine deutliche Verbesserung seiner wirtschaftlichen Situation und es liegen somit die tatbestandsmäßigen Voraussetzungen für den Widerruf der (seinerzeitigen) Löschung von Abgabenschulden vor. - (§ 294 Abs. 1 lit. a BAO), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), UNIV.-PROF. DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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