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Notwendiges Betriebsvermögen
• Für die Qualifikation von Wirtschaftsgütern als notwendiges Betriebsvermögen ist nicht entscheidend, ob die Wirtschaftsgüter tatsächlich in der Bilanz erfasst sind. Ebenso wenig ist entscheidend, ob die Beurteilung bereits im Rahmen durchgeführter abgabenbehördlicher Prüfungen erfolgte. - (§ 4 Abs. 1 EStG 1988), (Abweisung)
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