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SWK 22, 1. August 2002, Seite 52

Empfängerbezeichnung

Mit der Bezeichnung der von der belangten Behörde als „Briefkastenfirma" gesehenen „I-Anstalt, Schaan", wurde der Aufforderung der genauen Empfängerbezeichnung nicht entsprochen. - (§ 162 Abs. 1 BAO), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), UNIV.-PROF. DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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