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Empfängerbezeichnung
• Mit der Bezeichnung der von der belangten Behörde als „Briefkastenfirma" gesehenen „I-Anstalt, Schaan", wurde der Aufforderung der genauen Empfängerbezeichnung nicht entsprochen. - (§ 162 Abs. 1 BAO), (Abweisung)
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