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Geschäftsführerbezug: DB
• Im Zusammenhang mit der Frage der DB-Pflicht von Geschäftsführerbezügen eines Alleingesellschafters hat die Behörde Feststellungen über das Bestehen oder das Fehlen
eines Zusammenhanges zwischen dem jeweiligen wirtschaftlichen Erfolg der Beschwerdeführerin und den jeweils in den einzelnen Monaten an den Geschäftsführer geleisteten Beträgen zu treffen. Aus der Tatsache der Unterschiedlichkeit der „entnommenen" Beträge an sich kann denkfolgerichtig für sich allein nicht geschlossen werden, dass die Schwankungen dieser Beträge auf den Bedarf des Geschäftsführers zurückzuführen sind. - (§ 41 Abs. 2 FLAG), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften)
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