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SWK 22, 1. August 2002, Seite W 68

Entwurf für ein Nachbarrechts-Änderungsgesetz

Der Entwurf für ein Nachbarrechts-Änderungsgesetz sieht Vorschläge zur Lösung der Probleme von Bäumen an oder in der Nähe der Grundgrenzen vor. Der Nachbar soll sich gegen die Auswirkungen von fremden Bäumen dann gerichtlich zur Wehr setzen können, wenn sie das ortsübliche Maß überschreiten und die ortsübliche Benützung wesentlich beeinträchtigen. Zudem soll das schon bisher bestehende Recht, die herüberwachsenden Äste und Wurzeln abschneiden oder auszureißen, modifiziert werden. Ausdrücklich vorgesehen wird weiter, dass die Nachbarn bei der Ausübung ihrer Rechte aufeinander Rücksicht zu nehmen haben. Zur Diskussion gestellt wird schließlich ein allfälligen gerichtlichen Streitigkeiten vorangeschaltetes Schlichtungsverfahren. Die Begutachtungsfrist endet am . Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem im allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuch das Nachbarrecht geändert wird (Nachbarrechts-Änderungsgesetz - NachRÄG), samt Erläuterungen auf der Homepage des Justizministeriums unter http://www.justiz.gv.at/gesetzes/detail.php?id=24

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