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SWK 22, 1. August 2002, Seite 61

Neuerungen im Insolvenzrecht

Wesentliche Änderungen für die Praxis durch drei Rechtsvorschriften: die Insolvenzrechtsnovelle 2002, die EU-Insolvenzverordnung und die Gewerbeordnungsnovelle 2002

Günther Feuchtinger

Das Insolvenzrecht ist in Bewegung, wobei hier gleich drei verschiedene Rechtsvorschriften demnächst in Kraft treten bzw. schon in Kraft getreten sind: Die Insolvenzrechtsnovelle 2002 (BGBl. I Nr. 75/2002) brachte mit Wirksamkeit ab unter anderem Änderungen zur objektiveren Auswahl des Masseverwalters, Schutzmaßnahmen zum Insolvenzmissbrauch, einen erleichterten Zugang zum „Privatkonkurs" und teilweise strengere Vorschriften für die Anmeldungen der Forderungen im Privatkonkurs. Auf europäischer Ebene sieht die bereits seit geltende EU-Insolvenzverordnung 1346/2000, ABl. L 160/1 ein (mit Ausnahme von Dänemark) europaweites Insolvenzverfahren vor. Mit Wirksamkeit per sieht die Gewerbeordnungsnovelle 2002 (BGBl. • Nr. 111/2002) den Gewerbeausschließungsgrund wegen einer Insolvenz nur mehr bei Konkursabweisung mangels Masse und bei strafrechtlicher Verurteilung wegen bestimmter Kridastraftatbestände vor. Der vorliegende Beitrag soll einen praxisbezogenen Überblick über die wesentlichsten Änderungen geben.

1. Die Insolvenzrechtsnovelle 2002

1.1. Allgemeines

Die Insolvenzrechtsnovelle 2002 wurde in BGBl. I Nr. 75/2002 veröffentlicht, wobei als Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens der - mit ei...

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