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SWK 22, 1. August 2002, Seite S 601

Praxisfragen zum Umgründungs-(steuer-)recht

Aktuelle Umgründungsprobleme in Frage und Antwort

Werner Wiesner und Walter Schwarzinger

Umwandlung nach Mitunternehmeranteilserwerb und § 142 HGB

UmS 119/22/02: A veräußert am seinen 50-%-Anteil an der OHG-X an die operative GmbH-A. Da die GmbH-A schon seit langem die restlichen 50 % besitzt, kommt es durch die Anteilsvereinigung zum Anwachsen i. S. d. § 142 HGB. Kann die übernehmende GmbH-A zum errichtend in eine GmbH & Co KG umgewandelt werden oder ergeben sich steuerliche Probleme?

Antwort: Die errichtende Umwandlung der GmbH-A nach den Vorschriften der §§ 5 ff. UmwG fällt unter Art. II UmgrStG, da steuerlich zum Umwandlungsstichtag ein Betrieb im abgabenrechtlichen Sinn vorliegt und der Beitritt einer Komplementär-GmbH als Arbeitsgesellschafterin im Zuge der Umwandlung ein zulässiger Bestandteil der Umwandlung ist. Der Mitunternehmeranteilserwerb am ist ein unter das allgemeine Steuerrecht fallender und daher nicht rückbeziehbarer Vorgang. Die Anteilsvereinigung und das Anwachsen findet daher erst zum statt und ist ein der errichteten KG zuzurechnender Vorgang. Der über den Buchwert hinausgehende Teil des Kaufpreises ist in den Büchern der übernehmenden KG unter den entsprechenden Aktiva und gegebenenfalls als Firmenwert darzustellen.

Abspaltung bzw. Umwandlung nach Mitunternehmeran...

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