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SWK 22, 1. August 2002, Seite 600

Siebenjahresfrist gem. § 37 EStG 1988 i. Z. m. einem Zusammenschluss gem. Art. IV UmgrStG

An Pkt. 9 der Erstinformation zu Art. IV UmgrStG vom , SWK-Heft 11/12/1992, Seite A I 148 bzw. der Anfragebeantwortung des Bundesministeriums vom , SWK-Heft 25/1992, Seite A I 256 hat sich nichts geändert. Danach erstreckt sich die Rückwirkungsfiktion auf alle am Zusammenschluss Beteiligten bzw. wird die Siebenjahresfrist für übertragene Betriebe durch den Zusammenschlussstichtag nicht unterbrochen. Die Anfragebeantwortung vom , ecolex 945, ist insofern missverständlich formuliert, als es in der Anfrage um den Beginn der Siebenjahresfrist für den sich am Handelsgewerbe eines Einzelunternehmers als atypischer stiller Gesellschafter Beteiligenden ging, für den die Siebenjahresfrist mit Beginn des dem Zusammenschlussstichtag folgenden Tages zu laufen beginnt. Für den Einzelunternehmer kommt es somit durch den Zusammenschluss mit Buchwertfortführung zu keinem Neubeginn der Siebenjahresfrist. (

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