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SWK 22, 1. August 2002, Seite 595

Up-stream-Merger nach fremdfinanziertem Beteiligungserwerb und Behandlung der Aufwandszinsen

(BMF) - Das mit der Fremdfinanzierung einer Beteiligungsanschaffung verbundene Zinsenabzugsverbot gem. § 12 Abs. 2 KStG 1988 endet dann, wenn es zu einer umgründungsveranlassten Trennung oder zum Untergang der Beteiligung kommt und die Verbindung mit dem Anschaffungskredit nicht mehr besteht. Geht man von der Annahme aus, dass die Veräußerung der in einem Steueroasenstaat gehaltenen hundertprozentigen Beteiligung an einer österreichischen Kapitalgesellschaft an eine andere ausländische Körperschaft dort kaum Ertragsteuerfolgen zeitigt und dass der Umweg über eine von der erwerbenden ausländischen Körperschaft gegründete österreichische Zwischenholding, die die Beteiligung und in der Folge das Vermögen der österreichischen Tochtergesellschaft durch eine Hinausverschmelzung erwerben soll, kaum eine wirtschaftliche, wohl aber eine wesentliche steuerliche Begründung in sich birgt, bei der der österreichische Fiskus die Lasten eines Auslandsdeals trägt, kommt der eingangs erwähnten abstrakten Rechtsbeurteilung in Verbindung mit einem wahrscheinlichen Missbrauchstatbestand eine geringe Bedeutung zu. (

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