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SWK 22, 1. August 2002, Seite 13

Werbungskosten bei Finanzbeamten

Werbungskosten bei Finanzbeamten (§ 16 Abs. 1 EStG)

Der Besuch der IFABO zählt auch bei einem Finanzbeamten, der EDV-Ansprechpartner ist, zu den Kosten der Lebensführung. Bei einem Betriebsprüfer, der regelmäßig im Außendienst ist, stellt das Finanzamt seine Arbeitsstätte dar. Damit sind Fahrtkosten zwischen der Wohnung und dem Finanzamt auch an Außendiensttagen durch den Verkehrsabsetzbetrag abgegolten ().

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