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ASoK 3, März 2022, Seite 97

Maßgeblichkeit und Rückwirkung einkommensteuerrechtlicher Entscheidungen auf die Sozialversicherungspflicht nach dem GSVG

Die mit einem rechtskräftigen Einkommensteuerbescheid getroffene Zuordnung der Einkünfte zu den Einkunftsarten gemäß § 2 Abs 3 EStG bindet auch die SVS (). Wird eine versicherungspflichtige Erwerbstätigkeit gemäß § 2 Abs 1 Z 4 GSVG ausgeübt und liegt keine Erklärung über die Höhe der erwarteten Einkünfte vor, kann die Feststellung der Versicherungspflicht erst bei Vorliegen des rechtskräftigen Einkommensteuerbescheides oder eines anderen Einkommensnachweises erfolgen. Die aufgrund dieser versicherungspflichtigen Tätigkeit zu zahlenden Beiträge können daher nicht vor einer solchen Feststellung fällig werden (BVwG , L511 2185357–1/11E, mit Verweis auf ).

Näheres dazu erfahren Sie in einem Gastbeitrag von MMag. Dr. Katharina Daxkobler, Steuerberaterin in Wien sowie Lehrbeauftragte am Institut für Österreichisches und Internationales Steuerrecht der Wirtschaftsuniversität Wien, der in der Februar-Ausgabe der PV-Info erschienen ist.

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