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SWK 8, 10. März 2002, Seite 255

Rückzahlung von EG-widrig eingehobenen Abgaben

Ernst Grafenhofer

Rückzahlung von EG-widrig eingehobenen Abgaben

Auswirkungen des EuGH-Urteils Metropol/Stadler

VON DR. ERNST GRAFENHOFER

EuGH-Urteile wirken, wenn der EuGH sie nicht selbst eingeschränkt hat, „ex tunc", d. h. es besteht die Möglichkeit, gemeinschaftswidrig erhobene Abgaben auch für die Vergangenheit zurückzufordern. Dabei ist nach der ständigen Rechtsprechung des EuGH das nationale Verfahrensrecht anzuwenden. Die absolute Geltendmachungsgrenze ist dabei die Verjährung des Rückforderungsanspruches. Aufgrund des , Metropol Treuhand und Stadler, gelten für die Kleinbusse wiederum die im (AÖFV Nr. 330/1987) aufgestellten Kriterien.

Es ist daher auch für seit dem neu entwickelte Modelle, die den seinerzeitigen Anforderungen für Kleinbusse und Fiskal-LKW entsprechen, der Vorsteuerabzug möglich.

Gegen noch nicht rechtskräftige, den Vorsteuerabzug verweigernde Umsatzsteuerbescheide muss daher das Rechtsmittel der Berufung eingelegt werden.

In Zukunft und in nicht rechtskräftig veranlagten Fällen muss daher von der Finanzverwaltung in Entsprechung der EuGH-Judikatur der Vorsteuerabzug gewährt werden.

Dies gilt auch in ...

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