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SWK 8, 10. März 2002, Seite 247

Sparbuchschenkung gemäß § 15 Abs. 1 Z 19 ErbStG oder mittelbare Grundstückschenkung?

Worauf in der Praxis besonders zu achten ist

Heidrun Fuchs und Michael Tissot

Bis zum können Sparbücher, Bausparguthaben etc. noch steuerfrei gem. § 15 Abs. 1 Z 19 ErbStG geschenkt werden. In der Praxis häufig anzutreffen ist der Vorgang, dass Vermögen (insbesondere Sparbücher) geschenkt wird, um damit dem Beschenkten die Anschaffung eines Grundstückes zu ermöglichen. Im Folgenden soll aufgezeigt werden, worauf bei Sparbuchschenkungen zu achten ist, um eine schenkungssteuerpflichtige Grundstücks-übertragung zu vermeiden. Zusätzlich wird insbesondere auf steuerrechtliche Besonderheiten bei Involvierung eines im Ausland unbeschränkt steuerpflichtigen Geschenkgebers eingegangen.

1. Gegenstand der Schenkungssteuerbefreiung § 15 ErbStG

1.1. Zeitlicher Anwendungsbereich

Mit einer Novelle zum Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz, BGBl. I Nr. 42/2000, wurde in § 15 Abs. 1 Z 19 ErbStG die Schenkungssteuerbefreiung für Schenkungen unter Lebenden und Zweckzuwendungen von Geldeinlagen bei österreichischen Kreditinstituten verankert. Von der Befreiungsbestimmung des § 15 Abs. 1 Z 19 ErbStG ausgenommen und damit schenkungssteuerpflichtig sind Schenkungen an in- und ausländische Stiftungen.

Diese Befreiungsbestimmung gilt generell für jene Schenkungsvorgänge, für die zwischen dem und eine Schenkungssteuerschuld e...

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