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SWK 8, 10. März 2002, Seite S 243

Die Sportler-Pauschalierung

Keine Anwendung der Verordnung für den Bereich der Umsatzsteuer

Gerhard Petschnigg

Die Verordnung betreffend die Ermittlung des Einkommens von Sportlern ist erstmalig bei der Veranlagung für das Kalenderjahr 2000 anzuwenden. Nach dem Protokoll über die Bundeseinkommensteuertagung 2001 (AÖFV 196/2001) bzw. der neuen Rz. 4371 EStR bestehen jedoch keine Bedenken, den Inhalt der Verordnung auch auf alle offenen Fälle in Vorjahren anzuwenden, bei denen die Voraussetzungen für die Anwendung der Verordnung dem Grunde nach erfüllt sind.

Voraussetzungen

• Einkünfte von selbständig tätigen Sportlern,

• unbeschränkte Steuerpflicht des Sportlers in Österreich,

• Sportler muss im Kalenderjahr überwiegend im Rahmen von Sportveranstaltungen (Wettkämpfen, Turnieren) im Ausland auftreten.

Der Anteil der in Österreich zu versteuernden Einkünfte aus der Tätigkeit als Sportler einschließlich Werbetätigkeit beträgt 33% der insgesamt im Kalenderjahr erzielten Einkünfte aus der Tätigkeit als Sportler einschließlich der Werbetätigkeit.

Erfolgt eine pauschale Ermittlung der steuerpflichtigen Einkünfte von selbständig tätigen Sportlern, ist eine Anrechnung ausländischer Steuern im Zusammenhang mit diesen Einkünften ausgeschlossen.

67 Prozent der insgesamt im Kalenderjahr erzielten Einkünfte aus der Tätigkeit als Sportler einschließlich Werbetätig...

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