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SWK 8, 10. März 2002, Seite 6

Gesellschafter-Geschäftsführer

Gesellschafter-Geschäftsführer (§ 22 Z 2 EStG)

In sehr vielen Erkenntnissen hat sich der VwGH mit der Frage beschäftigt, ob ein Geschäftsführer auch selbständige Einkünfte erzielen kann, die nicht unter § 22 Z 2 zu subsumieren sind (ohne Dienstgeberbeitrag und Kommunalsteuer). Der VwGH hat betont, dass dies nur für den Fall eines Unternehmerwagnisses eintreten kann. Unternehmerwagnis liegt vor, wenn der Erfolg der Tätigkeit weitgehend von der persönlichen Tüchtigkeit, vom Fleiß, von der persönlichen Geschicklichkeit sowie von den Zufälligkeiten des Wirtschaftslebens abhängt und der Geschäftsführer für seine Aufwendungen selbst aufkommen muss. Im konkreten Fall erhielt der Geschäftsführer sehr stark schwankende Vergütungen (zwischen null und 180.000 S monatlich). Aus diesen Schwankungen kann auf ein Risiko des Geschäftsführers nur geschlossen werden, wenn ein Zusammenhang mit dem wirtschaftlichen Ergebnis besteht und die Schwankungen nicht auf den unterschiedlich hohen Bedarf des Geschäftsführers zurückzuführen sind. Dies muss die Behörde untersuchen ().

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