Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
VfGH: Jugendschutzgesetz Stmk.
• Stmk. JugendschutzG; keine Unsachlichkeit des in § 9 Abs. 2 angeordneten Verbotes der Verabreichung von Mischgetränken aus höherprozentigem Alkohol mit anderen Getränken im Hinblick darauf, dass eine solche Mischung zu einem Alkoholgehalt des Getränks von unter 14 Volumsprozent führen kann, dessen Genuss jedoch - anders als ob man ein nicht gemischtes alkoholisches Getränk eines vergleichbaren Alkoholgehaltes zu sich nähme - verboten bleibt.
()