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VfGH: Kunstförderungsbeitrag
• Kunstförderungsbeitrag (Kabelrundfunkbeitrag) nicht verfassungswidrig, weil es sich dabei nicht um einen Sozialversicherungsbeitrag, sondern um eine Abgabe handelt, wobei weder der Umstand, dass mit der Einhebung des Beitrages der Künstler-Sozialversicherungsfonds betraut ist, noch seine gesetzlich vorgesehene Zweckbindung dieser Qualifikation entgegenstehen.
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