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SWK 18, 20. Juni 2002, Seite 40

VfGH: Kunstförderungsbeitrag

Kunstförderungsbeitrag (Kabelrundfunkbeitrag) nicht verfassungswidrig, weil es sich dabei nicht um einen Sozialversicherungsbeitrag, sondern um eine Abgabe handelt, wobei weder der Umstand, dass mit der Einhebung des Beitrages der Künstler-Sozialversicherungsfonds betraut ist, noch seine gesetzlich vorgesehene Zweckbindung dieser Qualifikation entgegenstehen.

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), UNIV.-PROF. DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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