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Gesellschafter-Geschäftsführer: DB
• Einer Eingliederung eines Geschäftsführers in den betrieblichen Organismus der Gesellschaft steht nicht entgegen, dass er als gesetzlicher Vertreter auch anderer Kapitalgesellschaften fungiert, weil auch im Spitzenmanagement tätige Fremdgeschäftsführer, die Dienstnehmer sind, häufig weitere Funktionen übernehmen, wenn sich ihre Dienstgeber nicht dagegen aussprechen. - (§ 41 Abs. 2 FLAG), (Abweisung)
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