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Gesellschafter-Geschäftsführer: DB
• Im Zusammenhang mit der Frage der DB-Pflicht von Geschäftsführerbezügen eines wesentlich beteiligten Gesellschafters hat sich die Behörde mit dem Vorbringen, dass ein Werkvertrag zwischen den Parteien vorliegen auseinander zu setzen. - (§ 41 Abs. 2 FLAG), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften)
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