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SWK 18, 20. Juni 2002, Seite 91

"Abfertigung neu" vom Nationalrat beschlossen

Überblick über arbeits- und steuerrechtliche Bestimmungen des Abänderungsantrages betreffend Abfertigung neu

Bettina Schifko und Martin Binder

Am wurde die Reform zur Abfertigung im Nationalrat einstimmig beschlossen. Somit tritt das Bundesgesetz über die betriebliche Mitarbeitervorsorge (BMVG) mit in Kraft, es ist jedoch erst auf Arbeitsverhältnisse anzuwenden, deren vertraglich vereinbarter Beginn nach dem liegt. Gegenüber der eingebrachten Regierungsvorlage gibt es durch einen umfangreichen Abänderungsantrag wesentliche Änderungen in arbeitsrechtlicher und steuerrechtlicher Hinsicht.

1. Arbeitsrechtliche Änderungen

1.1. Mitbestimmungsrecht der Mitarbeiter bei Wechsel der Mitarbeitervorsorge-Kassen (MV-Kassen)

Der Betriebsrat bzw. ein Drittel der Arbeitnehmer kann neben dem Arbeitgeber den Wechsel der MV-Kasse verlangen. Für die Auswahl der neuen MV-Kasse ist das normale Auswahlverfahren vorgesehen.

1.2. Beginn der Beitragszahlung - Probezeit

Der erste Monat eines Arbeitsverhältnisses ist jedenfalls beitragsfrei. Nur wenn innerhalb von 12 Monaten (ab Beginn des ersten Arbeitsverhältnisses) mit demselben Arbeitgeber erneut ein Arbeitsverhältnis geschlossen wurde, besteht die Beitragspflicht für das folgende Arbeitsverhältnis ab dem ersten Tag. Etwaige vereinbarte Probezeiten sind n...

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