zurück zu Linde Digital
TEL.: +43 1 246 30-801  |  E-MAIL: support@lindeverlag.at
Suchen Hilfe

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
SWK 32, 10. November 2002, Seite R 73

Verzugszinsen: Schadenersatz

Auch wenn Verzugszinsen zivilrechtlich als Schadenersatz anzusehen sind, werden diese wie „normale" Zinsen dafür bezahlt, dass dem Gläubiger die Möglichkeit der Kapitalnutzung entzogen ist, weswegen hiebei die Abgeltung der Kapitalnutzung im Vordergrund steht. Pauschal als Schadenersatz ausbezahlte Verzugszinsen stellen Einkünfte aus Kapitalvermögen dar. - (§ 27 EStG 1988), (Abweisung)

()

Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), UNIV.-PROF. DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
Daten werden geladen...