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ÖBA 3, März 2017, Seite 195

Zur internationalen Zuständigkeit für Klagen aus internen Patronatserklärungen

Art 3 EuInsVO (EG) Nr 1346/2000

Art 3 Abs 1 EuInsVO weist dem Mitgliedstaat, in dessen Gebiet das Insolvenzverfahren eröffnet worden ist, eine internationale Zuständigkeit für Klagen zu, die unmittelbar aus diesem Verfahren hervorgehen und damit in engem Zusammenhang stehen. Beides fehlt bei der Klage des Insolvenzverwalters aus einer internen Patronatserklärung.

Aus der Begründung:

Über das Vermögen der Tochtergesellschaft der Bekl wurde in Österr das Konkursverfahren eröffnet und der Kl zum MV bestellt. Er begehrt die Zahlung von € 174.290,22 sA, welche die Bekl der Schuldnerin ua aus einer Patronatserklärung (€ 100.000) schulde. Es handle sich um insolvenznahe Sachverhalte, sodass das österr KonkursG zuständig sei. Die Patronatserklärung sei von der Bekl zur Sicherstellung der Zahlungsfähigkeit der Schuldnerin abgegeben worden. Sie verpflichte die Bekl zur Gewährung eines Eigenkapital ersetzenden Gesellschafterdarlehens. Die Patronatserklärung sei ein Vermögenswert der Masse, weil die Schuldnerin ohne diese Erklärung bereits wesentlich früher Konkurs anmelden hätte müssen.

Die Bekl wendete die fehlende internationale Zuständigkeit ein, weil es sich nich...

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