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SWK 30, 20. Oktober 2002, Seite W 117

Verwaltungs- und Vertriebskostenaktivierung bei langfristigen Fertigungsaufträgen im Rahmen von ARGEn

Aktivierung unter bestimmten Voraussetzungen zulässig

Alexander Holzer

Insbesondere im Baugeschäft ist die Abwicklung von Großbauvorhaben im Rahmen von Arbeitsgemeinschaften (ARGE) häufig. Dieser Beitrag stellt die bilanzielle Behandlung derartiger Beteiligungen an einer ARGE im Jahresabschluss des Partnerunternehmens in den Grundzügen dar und geht im Besonderen auf die Frage der Zulässigkeit der Aktivierung von angemessenen Teilen der Verwaltungs- und Vertriebsgemeinkosten beim Partnerunternehmen ein.

Nachfolgende Ausführungen beziehen sich insbesondere auf die bilanzielle Behandlung von ARGEn in der Baubranche. Der ARGE kommt als Gelegenheitsgesellschaft insbesondere bei der Durchführung von Großprojekten Bedeutung zu. Die Partnerunternehmen, wobei es sich häufig nicht um verbundene Unternehmen handelt, schließen sich i. d. R. in der Form einer Erwerbsgesellschaft bürgerlichen Rechts (GesBR) zur Durchführung einer Aufgabe (Projekt) zusammen. Handelsrechtliche Rechnungslegungsvorschriften gelten für die ARGE nicht. Die periodische Rechnungslegung der ARGE beschränkt sich daher in der Regel auf folgende Komponenten:

- Erfolgsrechnung,

- Vermögensübersicht,

- Partnerkontenvergleich,

- Partnerkonten,

- Gestionsabrechnung.

Die ARGE-Buchhaltung ist nicht auf die...

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