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Wirtschaftsgüter
• Wirtschaftsgüter sind alle im wirtschaftlichen Verkehr nach der Verkehrsauffassung selb-ständig bewertbaren Güter jeder Art, auch ein vertraglich eingeräumtes Aufgriffsrecht (i. Z. m. einem Leasingvertrag) ist als Wirtschaftsgut anzusehen. - (§ 4 Abs. 1 EStG 1988), (Abweisung)
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