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SWK 16, 1. Juni 2002, Seite R 36
Beteiligung: Einkunftsquelle
• Die Beendigung eines Beteiligungsverhältnisses stellt für die Beurteilung der Einkunftsquelleneigenschaft einer stillen Beteiligung eine relevante Tatsache dar. - (§ 303 Abs. 4 BAO), (Abweisung)
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