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Verfahren: Schätzung
• Eine Pflicht der Abgabenbehörde zur (Re-)Konstruktion von nicht oder nur unzureichend vorgelegten Aufzeichnungen, die der Abgabepflichtige zu führen und vorzulegen hat, ist im Gesetz nicht verankert. Der Hinweis auf eine Belegsammlung vermag nicht aufzuzeigen, dass die Behörde zu Unrecht vom Vorliegen einer Schätzungsbefugnis ausgegangen wäre. - (§ 184 BAO), (Abweisung)
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