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Steuerberatung: Klientenstock
• Bei freien Berufen ist in Rechnung zu stellen, dass dort der Geschäftserfolg in aller Regel entscheidend vom Vertrauen der Klienten zum Angehörigen des freien Berufes abhängt; zu den wesentlichen Grundlagen einer Steuerberatungskanzlei gehört somit der Klientenstock. Im Erwerb des größten Teiles des Klientenstockes einer Steuerberatungskanzlei istS. R 35 bereits der für den Betriebserwerb ausschlaggebende Umstand zu sehen, weswegen ein IFB nicht geltend gemacht werden kann. - (§ 10 Abs. 2 Z 5 EStG 1972), (Abweisung)
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