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SWK 16, 1. Juni 2002, Seite R 34

Steuerberatung: Klientenstock

Bei freien Berufen ist in Rechnung zu stellen, dass dort der Geschäftserfolg in aller Regel entscheidend vom Vertrauen der Klienten zum Angehörigen des freien Berufes abhängt; zu den wesentlichen Grundlagen einer Steuerberatungskanzlei gehört somit der Klientenstock. Im Erwerb des größten Teiles des Klientenstockes einer Steuerberatungskanzlei istS. R 35 bereits der für den Betriebserwerb ausschlaggebende Umstand zu sehen, weswegen ein IFB nicht geltend gemacht werden kann. - (§ 10 Abs. 2 Z 5 EStG 1972), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), UNIV.-PROF. DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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