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Verbesserungsvorschläge
• Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes müssen Verbesserungsvorschläge im Sinne des § 67 Abs. 7 EStG 1988 Sonderleistungen sein, die über die Dienstpflichten des Vorschlagenden hinausgehen. Die Erstellung eines Handbuches i. Z. m. einer ISO-Einführung in einer Steuerberatungskanzlei von allen Mitarbeitern gemeinsam reicht zur Annahme eines Verbesserungsvorschlages im Betrieb im Sinne des § 67 Abs. 7 EStG nicht aus. - (§ 67 Abs. 7 EStG 1988), (Abweisung)
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