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SWK 16, 1. Juni 2002, Seite R 34

Betriebsaufgabe: Verbindlichkeit

Eine Verbindlichkeit kann mit steuerlicher Wirkung nicht dahin gehend umgewidmet werden, dass für allgemeine betriebliche Zwecke aufgenommene Schulden nach Betriebsaufgabe als Fremdfinanzierung für das spätere vermietete Betriebsgebäude gewertet werden können. - (§ 16 EStG 1988), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), UNIV.-PROF. DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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