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Vorläufige Veranlagung oder Sofortbeurteilung bei umsatzsteuerlicher Liebhaberei?
Rechtsentwicklung überholt Sofortbeurteilung
Bei der umsatzsteuerlichen Liebhabereiprüfung hat der Verwaltungsgerichtshof in zahlreichen Erkenntnissen auf die Notwendigkeit einer Sofortbeurteilung hingewiesen. Die Liebhabereirichtlinien 1997 erwähnen die Sofortbeurteilung hingegen überhaupt nicht, sondern lassen bei nachträglicher Beurteilung einer Betätigung als nichtunternehmerisch (Liebhaberei) eine großzügige Handhabung der Bestimmung über die Rechnungsberichtigung zu. Im Folgenden wird untersucht, in welchen Fällen der Verwaltungsgerichtshof auf die Sofortbeurteilung Bezug genommen hat und ob diese nach der geltenden Rechtslage überhaupt noch Bedeutung hat.
Werden im Zusammenhang mit einer umsatzsteuerlich als Liebhaberei zu beurteilenden Betätigung Rechnungen mit Umsatzsteuerausweis ausgestellt, so schuldet der sich Betätigende die Umsatzsteuer auf Grund der Rechnung. Eine Berichtigung ist - so Abschnitt 26 Liebhabereirichtlinien 1997 - nicht zulässig. Ist aber noch ungewiss, ob eine Betätigung unternehmerisch oder Liebhaberei ist, so kann der sich Betätigende Rechnungen mit Steuerausweis ausstellen. Stellt sich nachträglich heraus, dass die Betätigung umsatzsteuerlich Liebhaberei ist, so sind die Rechnungen - unter sinn...