Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Nochmals: Grenzüberschreitende Zahlungen in Euro
Ing. Mag. Rudolf Korbuly, Leiter der Finanzbuchhaltung eines österreichischen Maschinenbauunternehmens und selbständiger Unternehmensberater, schreibt uns zu dem in SWK-Heft 8/2002, W 15 ff. veröffentlichten Beitrag von Mag. Robert Leitner:
„Da werden die armen Banken aber jammern, wenn sie für Euroland-Überweisungen nur mehr so viel kriegen wie für Inlandsüberweisungen.
Bei all der Revolution, die die Einführung der IBAN darstellt, darf jedoch nicht übersehen werden, dass dies aber nur maximal die halbe Geschichte der vorgegebenen Vereinfachung ist.
1. Zur IBANObwohl in der IBAN das Land, die Bankleitzahl und die Kontonummer enthalten sind, all das durch eine Prüfziffer verprobt, muss aber immer noch der BIC (Swift-Code) angegeben werden. Also wird die Bank eigentlich doppelt angegeben, einmal in der BLZ im IBAN, ein weiteres Mal im BIC. Darüber hinaus ist die naive Annahme des Bankkunden, dass etwas, das international gilt, auch im Inland angewendet werden kann, einfach falsch. Obwohl die IBAN die Kontonummer und die Bankleitzahl enthält, ist sie im Inlandszahlungsverkehr nicht verwendbar: ‚ ...des geht net'.
Dass es die Banken vor zig Jahren geschafft haben, dass man, unabhängig vom...