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Abgaben-Rechtsmittel-Reformgesetz vom Nationalrat beschlossen
Unabhängiger Finanzsenat wird zum 1. Jänner 2003 seine Arbeit aufnehmen
Am hat der Nationalrat das Abgaben-Rechtsmittel-Reformgesetz einstimmig beschlossen. Mit diesem Gesetzespaket wird eine weisungsfreie Verwaltungsbehörde (unabhängiger Finanzsenat) als Rechtsmittelbehörde in Finanzstrafrechts-, Steuer- und Zollsachen errichtet. Weiters werden - unabhängig vom Rechtsmittelverfahren - Änderungen in der Bundesabgabenordnung vorgenommen.
Gegenüber dem ursprünglichen Ministerialentwurf (SWK-Heft 23/24/2001) sowie der Ministerratsvorlage (SWK-Heft 8/2002 samt den wesentlichen Änderungen gegenüber dem Ministerialentwurf) ergaben sich in der parlamentarischen Behandlung noch folgende Änderungen:
• In § 21 des UFSG wurde ein Abs. 3 eingefügt, der eine Übergangsregelung für die Personalvertretungsorgane enthält: „(3) Der Bestand, die Zusammensetzung und die Funktionsperiode der derzeit beim Bundesministerium für Finanzen eingerichteten Personalvertretungsorgane werden von der Übernahme von Bediensteten in den Unabhängigen Finanzsenat nicht berührt. Insbesondere behalten die Dienststellen- und Fachausschüsse bei den Finanzlandesdirektionen die Zuständigkeit für die in Ihrem Bereich liegenden Einrichtungen des UFS."
• Zu Vermeidung einer allenfalls denkbaren Durch...