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SWK 16, 1. Juni 2002, Seite T 78

Regierungsvorlage zur Abfertigung neu

Überblick über arbeits- und steuerrechtliche Bestimmungen der Abfertigung neu in der Fassung des Ministerratsbeschlusses

Martin Binder und Bettina Schifko

Bundesgesetz über die betriebliche Mitarbeitervorsorge (Betriebliches Mitarbeitervorsorgegesetz - BMVG): Die Reform der Abfertigung wurde am Dienstag, dem , zwischen der Bundesregierung und den Sozialpartnern ausverhandelt und dann im Ministerrat beschlossen. Auf die neue Abfertigung haben künftig Arbeitnehmer auch bei Selbstkündigung Anspruch; bei Jobwechsel kann sie „im Rucksack" mitgenommen werden. Voraussichtlich tritt das Gesetz mit in Kraft und ist auf Arbeitsverhältnisse anzuwenden, die nach dem abgeschlossen werden.

1. Arbeitsrechtliche Bestimmungen

1.1. Geltungsbereich

Nach dem vorliegenden Entwurf sind die Regelungen des BMVG für alle Arbeitsverhältnisse, die auf einem privatrechtlichen Vertrag beruhen, somit für Arbeiter, Angestellte, Lehrlinge, Gutsangestellte, Journalisten, Hausgehilfen, Hausangestellte usw., anzuwenden. Ausgenommen sind freie Dienstverträge, Heimarbeiter, Beamte und Arbeitnehmer von Ländern und Gemeinden. Eigene Regelungen gibt es für Arbeitnehmer nach dem Landarbeitergesetz, Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz und Vertragsbedienstetengesetz.

Das BMVG macht keine Unterscheidung, in welchem Ausmaß die Arbeitszeit vereinbart wurde, somit sind auch geringfügig Beschäftigte und...

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