zurück zu Linde Digital
TEL.: +43 1 246 30-801  |  E-MAIL: support@lindeverlag.at
Suchen Hilfe

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
SWK 25, 1. September 2002, Seite R 56

Anzeigenabgabe NÖ

I. Z. m. der Vorschreibung einer Anzeigenabgabe hat der VwGH zum Ausdruck gebracht, dass die Verbreitung eines Druckwerkes dort ihren Anfang nimmt, wo es jenem Unternehmen übergeben wird, welches mit seinem Vertrieb, also seiner Verteilung im Sinne der Zugänglichmachung an einen größeren Personenkreis unmittelbar betraut ist. - (§ 2 Abs. 2 Nö. AnzAbgG), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)

()

Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), UNIV.-PROF. DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
Daten werden geladen...